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   LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2012 - L 19 KG 2/12 RG, L 19 SF 49/12 G   

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https://dejure.org/2012,8284
LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2012 - L 19 KG 2/12 RG, L 19 SF 49/12 G (https://dejure.org/2012,8284)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.03.2012 - L 19 KG 2/12 RG, L 19 SF 49/12 G (https://dejure.org/2012,8284)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. März 2012 - L 19 KG 2/12 RG, L 19 SF 49/12 G (https://dejure.org/2012,8284)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2012 - L 19 KG 1/11

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2012 - L 19 KG 2/12
    Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 23.01.2012 - L 19 KG 1/11 wird zurückgewiesen.

    Die Gegenvorstellung des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 23.01.2012 - L 19 KG 1/11 wird als unzulässig verworfen.

    Die Erinnerung des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 23.01.2012 - L 19 KG 1/11 wird als unzulässig verworfen.

    Mit Beschluss vom 23.01.2012, dem Kläger spätestens zugegangen am 25.01.2012, hat der Senat den Antrag des Klägers auf Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren L 19 KG 1/11 abgelehnt.

    Da im vorliegenden Fall die Berufung verfristet und damit unzulässig war (wie im Urteil des Senats v. 30.01.2012 - L 19 KG 1/11 - ausführlich begründet), fehlte der Rechtsverfolgung die Aussicht auf Erfolg.

  • BGH, 09.11.2010 - IX ZA 46/10

    Anfechtbarkeit der Entscheidung über eine Gehörsrüge; Gegenvorstellung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2012 - L 19 KG 2/12
    Bei der Gegenvorstellung handelt es sich um einen außergesetzlicher Rechtsbehelf, der auf die Überprüfung ergangener gerichtlicher Entscheidungen durch dieselbe Instanz und denselben Spruchkörper zielt, der sie erlassen hat (BGH Beschluss v. 09.11.2010 - IX ZA 46/10 = juris Rn. 2).

    Die Entscheidung über eine Gegenvorstellung (B) kann bereits, da es sich - wie oben dargelegt - um einen außergesetzlicher Rechtsbehelf handelt, der auf die Überprüfung ergangener gerichtlicher Entscheidungen durch dieselbe Instanz und denselben Spruchkörper, der sie erlassen hat, gerichtet ist, ihrem Wesen nach nicht zur Überprüfung durch eine höhere Instanz gestellt werden (BGH Beschluss v. 09.11.2010 - IX ZA 46/10 = juris Rn. 2).

  • BSG, 25.02.2010 - B 11 AL 22/09 C

    Anhörungsrüge - Richterablehnung wegen Befangenheit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2012 - L 19 KG 2/12
    Zwar ist eine Gegenvorstellung auch nach Einführung der Anhörungsrüge durch Einfügung des § 178a in das SGG zum 01.01.2005 mit Anhörungsrügegesetz vom 09.12.2004 (BGBl. I, S. 3220) weiterhin zulässig (vgl. zur Statthaftigkeit der Gegenvorstellung BSG Beschluss v. 25.02.2010 - B 11 AL 22/09 C - mit weiteren Rechtsprechungshinweisen).

    Eine Gegenvorstellung ist aber nur zulässig, wenn eine Beschwerdeführer schlüssig geltend macht, dass ihm grobes prozessuales Unrecht durch die Verletzung anderer Verfahrensgrundrechte oder des Willkürverbots nach Art. 3 GG zugefügt worden sei, das im Wege der richterlichen Selbstkontrolle beseitigt werden müsse (vgl. BSG Beschluss v. 29.12.2005 - B 7a AL 292/05 B; Beschluss v. 25.02.2010 - B 11 AL 22/09 C).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2011 - L 19 AS 308/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2012 - L 19 KG 2/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts soll der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Grundgesetz (GG) und §§ 62, 128 Abs. 2 SGG verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen und Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in seine Erwägungen einbezogen wird (BSG, Beschluss v. 08.11.2006 - B 2 U 5/06 - m.w.N.; vgl. dazu auch Beschluss des Senats v. 11.03.2011 - L 19 AS 308/11 B RG = juris Rn. 3; LSG NRW Beschluss v. 28.10.2010 - L 9 SO 309/10 B ER RG = juris Rn. 3).

    Auch verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG das Gericht nicht, der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten zu folgen (vgl. Beschluss des Senats v. 11.03.2011 - L 19 AS 308/11 B RG = juris Rn. 3).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2010 - L 9 SO 309/10

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2012 - L 19 KG 2/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts soll der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Grundgesetz (GG) und §§ 62, 128 Abs. 2 SGG verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen und Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in seine Erwägungen einbezogen wird (BSG, Beschluss v. 08.11.2006 - B 2 U 5/06 - m.w.N.; vgl. dazu auch Beschluss des Senats v. 11.03.2011 - L 19 AS 308/11 B RG = juris Rn. 3; LSG NRW Beschluss v. 28.10.2010 - L 9 SO 309/10 B ER RG = juris Rn. 3).

    Das Gebot rechtlichen Gehörs erfordert vielmehr, dass das entscheidende Gericht die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (vgl. dazu auch LSG NRW Beschluss v. 28.10.2010 - L 9 SO 309/10 B ER RG = juris Rn. 3).

  • BSG, 08.11.2006 - B 2 U 5/06 C

    Besetzung der Richterbank bei Entscheidung über eine Anhörungsrüge

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2012 - L 19 KG 2/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts soll der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Grundgesetz (GG) und §§ 62, 128 Abs. 2 SGG verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen und Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in seine Erwägungen einbezogen wird (BSG, Beschluss v. 08.11.2006 - B 2 U 5/06 - m.w.N.; vgl. dazu auch Beschluss des Senats v. 11.03.2011 - L 19 AS 308/11 B RG = juris Rn. 3; LSG NRW Beschluss v. 28.10.2010 - L 9 SO 309/10 B ER RG = juris Rn. 3).
  • BVerfG, 03.03.2011 - 1 BvR 2852/10

    Nichtannahmebeschluss: Zur Gewährung rechtlichen Gehörs im PKH-Verfahren -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2012 - L 19 KG 2/12
    Entgegen der Auffassung des Klägers hat der Senat weder den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör noch den aus Art. 19 Abs. 4 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG resultierenden Justizgewährungsanspruchs (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 03.03.2011 - 1 BvR 2852/10 = NVwZ-RR 2011, 543 = juris Rn. 7) in entscheidungserheblicher Weise verletzt.
  • BSG, 05.03.2007 - B 4 RS 58/06 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, Hinweispflicht des Gerichts

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2012 - L 19 KG 2/12
    Das Gericht ist nicht verpflichtet, die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (BSG Beschluss v. 05.03.2007 - B 4 RS 58/06 B = juris Rn 9).
  • BVerfG, 17.08.2005 - 1 BvR 1165/05

    Verletzung des Willkürverbots sowie des Rechtsstaatsprinzips iVm dem Anspruch auf

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2012 - L 19 KG 2/12
    Ein Richterspruch ist nur dann willkürlich, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfG Beschluss v. 17.08.2005 - 1 BvR 1165/05 = juris Rn 11).
  • BSG, 29.12.2005 - B 7a AL 292/05 B

    Zulässigkeit einer Gegenvorstellung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2012 - L 19 KG 2/12
    Eine Gegenvorstellung ist aber nur zulässig, wenn eine Beschwerdeführer schlüssig geltend macht, dass ihm grobes prozessuales Unrecht durch die Verletzung anderer Verfahrensgrundrechte oder des Willkürverbots nach Art. 3 GG zugefügt worden sei, das im Wege der richterlichen Selbstkontrolle beseitigt werden müsse (vgl. BSG Beschluss v. 29.12.2005 - B 7a AL 292/05 B; Beschluss v. 25.02.2010 - B 11 AL 22/09 C).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2011 - L 19 AS 271/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2014 - L 2 AS 11/14
    Das Recht auf rechtliches Gehör gibt keine Gewährleistung dafür, dass Anträge oder Anregungen eines Verfahrensbeteiligten befolgt werden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 14.05.2007 - 1 BvR 730/07 -, juris RdNr 14; BSG Beschluss vom 09.09.2010 - B 11 AL 4/10 C -, juris RdNr. 13 m.w.N.; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.10.2010 - L 9 SO 309/10 B ER RG -, juris RdNr. 3; Beschluss vom 15.03.2012 - L 19 KG 2/12 RG -, juris RdNr. 21; Beschluss des erkennenden Senates vom 25.11.2013 - L 2 AS 1650/13 B ER RG -, juris RdNr. 4).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2013 - L 9 U 184/13
    Für die Entscheidung bleibt offen, ob nach Einführung der Anhörungsrüge durch Einfügung des § 178a Sozialgerichtsgesetz - SGG - zum 1. Januar 2005 durch Gesetz vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I, Seite 3220) daneben noch Raum für eine Gegenvorstellung ist (bejahend Bundessozialgericht - BSG -, Beschluss vom 25. Februar 2010 - B 11 AL 22/09 C -, juris, m.w.N.; Bundesfinanzhof - BFH , Beschluss vom 1. Juli 2009 - V S 10/07 - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. März 2012 - L 19 KG 2/12 RG / L 19 SF 49/12 G -, juris; offen gelassen vom Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Entscheidung vom 20. März 2012 - 1 BvR 3069/11 -, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Dezember 2010 - L 27 R 1086/10 B -, juris; vgl. Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG-Kommentar, 10. Auflage 2012, § 178a Rdnr 12).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2013 - L 15 AS 173/12
    Zwar können auch nach Inkrafttreten von § 178a SGG weiterhin Gegenvorstellungen gegen rechtskräftige Beschlüsse zulässig erhoben werden, dies allerdings nur wegen Verletzung des Willkürverbots oder von anderen Verfahrensgrundrechten als demjenigen des rechtlichen Gehörs (Leitherer in Meyer-Ladewig / Keller / Leitherer, SGG, 10. Aufl. 2012, vor § 143 Rdnr. 16 und § 178a Rdnr. 12 mit Nachweisen, LSG NRW, Beschluss vom 15.03.2012, Az. L 19 SF 49/12).
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